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Mietrecht

Das Mietrecht ist ein zentrales Rechtsgebiet des täglichen Lebens und birgt für Mieter und Vermieter gleichermaßen zahlreiche rechtliche Herausforderungen. Rechtsanwalt Norbert Weidemann berät und vertritt Sie als Fachanwalt mit langjähriger Erfahrung bei allen mietrechtlichen Anliegen – vom Vertragsabschluss bis zur Beendigung des Mietverhältnisses.

 Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Gestaltung, Prüfung und Auslegung von Mietverträgen. Mit seiner Expertise sorgt er dafür, dass die Verträge ausgewogen und rechtssicher formuliert sind, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden – sei es bei der Neuvermietung, Vertragsverlängerung oder der Anpassung von Mietkonditionen.

Kommt es doch zu Problemen während des laufenden Mietverhältnisses, steht er Ihnen zur Seite: Ein häufiger Streitpunkt sind Mängel an der Mietsache. Rechtsanwalt Norbert Weidemann prüft Ihre Rechte und Pflichten sowohl im Hinblick auf die Geltendmachung und Durchsetzung von Mängelbeseitigung, Mietminderung oder Schadensersatz, als auch bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Auch die Betriebskostenabrechnung ist regelmäßig Anlass für Auseinandersetzungen. Rechtsanwalt Norbert Weidemann unterstützt Sie bei der Erstellung, Prüfung und Durchsetzung von Nebenkostenabrechnungen, klärt über zulässige Kostenarten auf und hilft, unberechtigte Forderungen oder Rückforderungen effektiv abzuwehren.

Im Zusammenhang mit Mieterhöhungen und der Mietpreisbremse berät er sowohl über die rechtlichen Grundlagen als bezüglich deren Zulässigkeit und Durchsetzbarkeit. So kann Rechtsanwalt Norbert Weidemann Ihre Interessen als Mietpartei oder Eigentümer gleichermaßen sichern.

Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Norbert Weidemann sind Auseinandersetzungen um die Beendigung von Mietverhältnissen. Er begleiten Sie bei allen Fragen rund um Kündigungen, sei es bei einer ordentlichen oder außerordentlichen Beendigung, dem Erstellen und Prüfen von Kündigungsschreiben, sowie hinsichtlich der Beratung zu den Räumungsmodalitäten und der Unterstützung im Fall von Räumungsstreitigkeiten oder Rückgabeschwierigkeiten der Mietsache.

 Häufig bestehen am Ende des Mietverhältnisses Unsicherheiten in Hinblick auf die Kautionsabrechnung. Hier unterstützt Rechtsanwalt Norbert Weidemann Sie bezüglich der Klärung von Einbehalten und Rückzahlungsforderungen sowie der Aufrechnung mit etwaigen Forderungen.

Das Ziel seiner Beratung und Tätigkeit ist es, für beide Seiten – Mieter und Vermieter – eine außergerichtliche Einigung anzustreben und langwierige Streitigkeiten zu vermeiden. Sollte dies nicht möglich sein, setzt er aber Ihre Rechte selbstverständlich auch engagiert vor Gericht durch.

 Setzen Sie im Mietrecht auf Erfahrung und Kompetenz – für Sicherheit und Klarheit auf allen Seiten des Mietverhältnisses.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf und vereinbaren einen Beratungstermin.

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RA Weidemann

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