Vergütung
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bildet die gesetzliche Grundlage für die Abrechnung anwaltlicher Vergütungen. Diese richtet sich nach Gegenstandswert, Bedeutung, Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit. Unsere Abrechnungen erfolgen in der Regel auf Basis des RVG. In speziellen Fällen bieten wir Vergütungsvereinbarungen an, bei denen die Abrechnung nach einem schriftlich vereinbarten Stundensatz erfolgt. Dieser variiert abhängig vom Rechtsgebiet und der Komplexität der Angelegenheit.
Für eine Erstberatung fällt eine Gebühr von maximal 190,00 € zzgl. MwSt an. Diese Begrenzung entfällt bei weitergehenden Beratungen oder zusätzlichen Tätigkeiten.