Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
Das Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht) stellt Eigentümergemeinschaften, Verwalter sowie einzelne Wohnungseigentümer immer wieder vor komplexe rechtliche Herausforderungen. Als Fachanwalt für WEG-Recht unterstützt Rechtsanwalt Norbert Weidemann sowohl Wohnungseigentümer, als auch Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Ein wichtiges Tätigkeitsfeld ist die Prüfung und Gestaltung von Teilungserklärungen, Gemeinschaftsordnungen und Beschlüssen. Rechtsanwalt Norbert Weidemann sorgt dafür, dass die rechtlichen Grundlagen Ihrer Eigentümergemeinschaft klar und wirksam geregelt sind, berät bei Neugestaltungen und überprüft bestehende Dokumente auf rechtliche Schwachstellen.
Im Alltag der Eigentümergemeinschaft kommt es immer wieder zu Konflikten über Rechte und Pflichten der Eigentümer, zu Fragen der Kostenverteilung oder zur Durchführung und Anfechtung von Beschlüssen. Rechtsanwalt Norbert Weidemann vertritt Ihre Interessen bei der Durchsetzung und Überprüfung von Eigentümerbeschlüssen, klärt Zuständigkeiten und begleitet Sie rechtssicher bei Eigentümerversammlungen – auf Wunsch auch digital.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung rund um die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Rechtsanwalt Norbert Weidemann unterstützt Verwalter sowie Eigentümer bei Fragen zur ordnungsgemäßen Verwaltung, Prüfung von Jahresabrechnungen, Wirtschaftsplänen und der Umsetzung baulicher Maßnahmen – auch unter Berücksichtigung aktueller Reformen des WEG.
Darüber hinaus berät er zu Modernisierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, deren Kostenverteilung und kommuniziert rechtssicher mit allen Beteiligten. Rechtsanwalt Norbert Weidemann prüft Sonderumlagen, klärt mögliche Mehrheiten bei Eigentümerversammlungen und setzt Ihre Rechte bei baulichen Veränderungen durch.
Im Streitfall vertritt er Sie bundesweit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich – zum Beispiel bei der Anfechtung von Beschlüssen, bei Nachbarschaftsstreitigkeiten innerhalb der Gemeinschaft oder bei Differenzen gegenüber der Verwaltung.
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