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Verkehrsrecht

Die anwaltliche Tätigkeit im Verkehrsrecht ist geprägt von einer besonderen Vielgestaltigkeit, da sie vier unterschiedliche Rechtsbereiche umfasst: das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht, das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht und das Verkehrsverwaltungsrecht. Jeder dieser Bereiche bringt spezifische Anforderungen und Beratungsbedürfnisse mit sich, sodass Mandanten in vielfacher Hinsicht auf die Fachkompetenz und Erfahrung eines spezialisierten Fachanwalts für Verkehrsrecht angewiesen sind.

Sie können als Mandantin/Mandant von Jochen Völter sicher sein, dass Sie auf eine kompetente und zielorientierte Betreuung im Verkehrsrecht zurückgreifen, die auf langjähriger Erfahrung und spezialisierter Fachanwaltskompetenz beruht.

Besonderheiten der anwaltlichen Tätigkeit in den einzelnen Bereichen

– Verkehrszivilrecht

Im Verkehrszivilrecht steht insbesondere die Regulierung von Haftpflichtschäden nach Verkehrsunfällen im Fokus. Dies umfasst sowohl die Durchsetzung als auch die Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber Haftpflichtversicherern und Unfallgegnern. Ein wichtiges Tätigkeitsfeld ist zudem das Sachmängelgewährleistungsrecht beim Kfz-Kaufvertrag, etwa bei Streitigkeiten um Mängel an Gebraucht- oder Neuwagen, Rücktrittsrechte oder Nachbesserungsverlangen. Die rechtlichen Fragestellungen sind häufig komplex (z.B. zur Beweislast, Berechnung von Reparatur- und Nutzungsausfallschäden), und ohne anwaltliche Unterstützung drohen Mandanten erhebliche wirtschaftliche Nachteile, insbesondere im Umgang mit Versicherungen, die Anspruchspositionen systematisch prüfen und oft kürzen.

– Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht umfasst typischerweise Delikte wie fahrlässige Körperverletzung (§ 229 StGB), Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB), Unfallflucht (§ 142 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB). Die Verteidigung setzt Spezialkenntnisse voraus, da etwa der Entzug der Fahrerlaubnis und berufsrechtliche Auswirkungen im Raum stehen können. Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht übernimmt die Sichtung und Interpretation von Ermittlungsakten, führt Verhandlungen mit Staatsanwaltschaft und Gerichten und schützt so die Rechte und Existenzen seiner Mandanten.

– Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Hier geht es um Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsunterschreitungen, Rotlichtverstößen oder Handyverstößen (§§ 24 ff. StVG, BKatV). Besonderheiten ergeben sich aus den technischen Messverfahren, die oft Angriffspunkte bieten, sowie formellen Anforderungen an die Verfahren. Ein Fachanwalt kann Akteneinsicht nehmen, Beweismittel und Messprotokolle prüfen und Fehler zu Gunsten des Mandanten herausarbeiten, was Laien zumeist nicht möglich ist.

– Verkehrsverwaltungsrecht

Dieser Bereich betrifft die Fahrerlaubnisentziehung, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (§§ 69 ff. StGB, § 4 StVG, FeV) oder Fahrtenbuchauflagen. Es handelt sich häufig um verwaltungsrechtliche Streitigkeiten mit der Führerscheinbehörde, in denen Fristen, besondere Anhörungsrechte und medizinisch-psychologische Fragestellungen entscheidend sind. Rechtsanwalt Jochen Völter als spezialisierter Fachanwalt kennt die maßgeblichen Abläufe und setzt berechtigte Interessen gegenüber Behörden effektiv durch.

Besonderheiten und Vorteile für Mandanten

Als Mandant profitieren Sie von der anwaltlichen Beratung durch eine frühzeitige und umfassende Aufklärung ihrer Rechtsposition und eine professionelle Begleitung durch meist emotional belastende Verfahren. Besonders im Zivilrecht erfolgt die Kommunikation mit Versicherern auf Augenhöhe; im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht übernimmt der Fachanwalt für Verkehrsrecht die Vertretung gegenüber Ermittlungsbehörden, was die Gefahr fehlerhafter Angaben und belastender Einlassungen minimiert.

Insbesondere im Kfz-Haftpflichtschadensrecht ist zu berücksichtigen, dass Versicherungen regelmäßig versuchen, Ersatzansprüche zu kürzen oder abzulehnen – etwa durch Verweis auf günstigere Reparaturmöglichkeiten, Einwände gegen eine Wertminderung oder Einschränkungen beim Nutzungsausfall. Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht sichert die vollständige Geltendmachung aller Schadenspositionen.

Bei Sachmängelgewährleistungsfällen ist die sachgerechte Einordnung der Mängelhaftung, die Fristenkontrolle und die korrekte Formulierung von Rücktritts- oder Nachbesserungsverlangen von größter Bedeutung, um die Rechte des Käufers zu wahren und einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit möglichst zu vermeiden.

Die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ist für Mandanten regelmäßig sinnvoll, weil sie gewährleistet,

  • eine frühzeitige und korrekte Weichenstellung im Verfahren,
  • die effektive Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte,
  • die Vermeidung wirtschaftlicher Nachteile durch fehlerhafte Abwicklungen oder unzulängliche Eigeninitiative,
  • und ein qualifiziertes Vorgehen gegenüber Versicherungen, Behörden und Ermittlungsorganen.

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